ZEISS Förderfonds
Engagement für Bildung und Wissenschaft
Seit 2011 ermöglicht der ZEISS Förderfonds gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Institutionen, Fördermittel für Projekte und Initiativen zu erhalten, die den Werten und Zielen von ZEISS entsprechen. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bildungsmaßnahmen, wissenschaftlichen Projekten und Institutionen. Darüber hinaus werden ausgewählte soziale und kulturelle Initiativen und Institutionen an den Unternehmensstandorten in Deutschland unterstützt.
Für ZEISS als Stiftungsunternehmen ist Nachhaltigkeit fest in der Unternehmensstrategie verankert, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung eines nachhaltigen Mehrwerts für die Gesellschaft liegt. Im Rahmen dieser Strategie leistet ZEISS mit dem Förderfonds einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl, insbesondere durch die Unterstützung von Bildungsmaßnahmen, Wissenschaftsprojekten und –einrichtungen.
Einblicke in die Förderaktivitäten
ZEISS Förderfonds auf einen Blick
Zwei Säulen des ZEISS Förderfonds
Der ZEISS Förderfonds strukturiert sämtliche Förderaktivitäten der ZEISS Gruppe und gliedert sich in zwei Säulen - den ZEISS Standortfonds und ZEISS Wissenschaftsfonds.
ZEISS Standortfonds
Im Fokus des ZEISS Standortfonds liegt die Förderung von Projekten und Initiativen, welche die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) für Kinder und Jugendliche stärken. Zudem werden Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Breitensport und Umwelt unterstützt.
Der ZEISS Standortfonds wurde anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Wiedervereinigung des Unternehmens in Ost und West im Jahr 2011 gegründet. Die ursprünglich auf die Hauptstandorte Oberkochen/Aalen und Jena beschränkte Förderung regionaler Projekte wurde zusätzlich auf die Standorte Göttingen, Wetzlar, Berlin, Braunschweig, Dresden, München und Roßdorf ausgeweitet. Förderfähig sind Standorte mit mindestens 200 ZEISS Mitarbeitenden.
ZEISS Wissenschaftsfonds
Die zweite Säule des ZEISS Förderfonds ist der ZEISS Wissenschaftsfonds, der sich auf Wissenschaft und forschungsbezogene Aktivitäten konzentriert. Im Gegensatz zum ZEISS Standortfonds, der regionale Projekte an den Hauptstandorten in Deutschland unterstützt, ist der ZEISS Wissenschaftsfonds standortunabhängig und fördert überregionale Projekte.
Im Zentrum des ZEISS Wissenschaftsfonds stehen Initiativen zur Förderung wissenschaftlicher und forschungsbezogener Aktivitäten in MINT-Bereichen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, insbesondere der Optik und Photonik.
Weitere Nachhaltigkeitsinitiativen für Mehrwert in der Gesellschaft bei ZEISS
Voraussetzungen zur Förderung
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Der ZEISS Standortfonds fördert zurzeit an neun ZEISS Standorten in Deutschland:
- Oberkochen/Aalen
- Jena
- Göttingen
- Wetzlar
- Berlin
- Braunschweig
- Dresden
- München
- Roßdorf
Mit den Hauptstandorten Oberkochen/Aalen und Jena verbundene Nachbargemeinden können in die Förderung einbezogen werden.
Der ZEISS Wissenschaftsfonds fördert hingegen standortunabhängig, also nicht auf die ZEISS Standorte beschränkt. Bei Anträgen an den Wissenschaftsfonds ist im Antragsformular in jedem Fall das Feld "Überregional" anzukreuzen.
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2.1 Allgemein
Die Förderung erfolgt in der Regel zweckgebunden für konkrete Projekte, die zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen sind. Bevorzugt berücksichtigt werden Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Neben Spenden ist auch die Förderung in Form von Sponsoring-Leistungen zulässig. Co-Finanzierungen sind möglich.
2.2 ZEISS Standortfonds
Über den ZEISS Standortfonds sind Vorhaben aus folgenden Bereichen förderfähig:
Bildung und Erziehung
Förderfähig sind Projekte, die der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Schullaufbahn dienen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf Vorhaben, die die MINT-Qualifikationen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) fördern.Gesellschaft und Soziales
Förderfähig sind Projekte, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen jenseits einer individuellen Unterstützung eine Teilhabe an altersgerechter Freizeitgestaltung ermöglichen, zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen oder die Integration fördern.Kunst und Kultur
Förderfähig sind Projekte, die breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.Breitensport
Förderfähig sind Projekte, die Jugendlichen den Zugang zu sportlicher Betätigung ermöglichen. Vorzugswürdig sind Projekte des Breitensports in Abgrenzung zu Profisport.Umwelt
Förderfähig sind Projekte, welche im Bereich Umwelt die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, den verantwortungsvollen Umgang damit fördern und ein Bewusstsein dafür entwickeln.2.3 ZEISS Wissenschaftsfonds
Förderfähig sind Initiativen zur Förderung wissenschaftlicher und forschungsbezogener Aktivitäten in MINT-Bereichen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, insbesondere der Optik und Photonik.
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Zuwendungsempfänger sind in der Regel gemeinnützige Vereine, Einrichtungen, Organisationen und Initiativen.
Nicht gefördert werden politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen und Personen, religiöse Zwecke sowie Profisport.
Die Förderung von Einzelpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleichermaßen werden keine Darlehen, Kredite und Bürgschaften gewährt.
Nur in Ausnahmefällen können durch den ZEISS Wissenschaftsfonds studentische Gruppen und auch Einzelpersonen gefördert werden – vorausgesetzt, dem Förderantrag ist eine entsprechende Empfehlung einer Hochschule beigefügt oder die Förderung wird in Form einer Sponsoring-Leistung erbracht.
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Förderanträge werden grundsätzlich online über www.zeiss.de/foerderfonds entgegengenommen. Ausnahmen sind die ZEISS Standorte Berlin, Braunschweig, Dresden, München und Roßdorf. An diesen Standorten werden die Maßnahmen und Projekte zur Förderung durch den ZEISS Standortfonds durch das jeweilige ZEISS Standortmanagement vorgeschlagen.
Die Beschreibung des Projektes sollte den Umfang einer DIN-A4-Seite möglichst nicht überschreiten. Neben der Beschreibung des Vorhabens soll ein Zeitplan sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan, inklusive Angaben zu eigenen Mitteln und Kofinanzierungen anderer Geldgeber enthalten sein.
Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Mit dem Antrag verpflichtet sich die antragstellende Person, im Fall der positiven Förderentscheidung, auf Wunsch Vertretern und Vertreterinnen von ZEISS über das geförderte Vorhaben mit einem kurzen Bericht Auskunft zu geben und das Förderprojekt und die Mittelverwendung zu erläutern.
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Zunächst wird der Antrag auf Vollständigkeit und Erfüllen der Fördervoraussetzungen geprüft. Bei positiver Entscheidung wird die antragstellende Person informiert und die Mittel werden zeitnah und in der Regel sofort in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Bei einer Co-Finanzierung wird der Förderbetrag nur ausgezahlt, wenn die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Nach Erhalt der Fördermittel als Spende wird eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
Über eingegangene Anträge wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden.