1 Definitionen und Geltungsbereich
1.1 Sie (nachfolgend „Lizenznehmer“) haben ein bestimmtes Gerät („ZEISS Gerät“) entweder von der Carl Zeiss AG („ZEISS“) oder von einer ihrer Tochtergesellschaften bzw. von einem ihrer autorisierten Vertriebspartner oder von einem anderen Dritten erworben. Dieses ZEISS Gerät enthält eingebettete Software, die Eigentum von ZEISS ist bzw. von ZEISS lizenziert wird („ZEISS Gerätesoftware“).
1.2 Jede Nutzung der ZEISS Gerätesoftware unterliegt der vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für ZEISS Gerätesoftware („EULA“).
1.3 Die vorliegende EULA gilt nicht für Software von Dritten, insbesondere nicht für sogenannte Freeware und Open-Source-Software (FOSS). Diese Drittanbieter-Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen des betreffenden Dritten. ZEISS und der Lizenznehmer vereinbaren, dass jegliche Gewährleistung oder Haftung von ZEISS für diese Drittanbieter-Software ausdrücklich ausgeschlossen ist, soweit nicht anderweitig zwischen ZEISS und dem Lizenznehmer vereinbart.
2 Geltungsbereich der vorliegenden EULA; gesonderte Vereinbarung für ZEISS Geräte
2.1 Die vorliegende EULA legt den Umfang der Rechte dar, die ZEISS dem Lizenznehmer im Hinblick auf die ZEISS Gerätesoftware gewährt.
2.2 Erwirbt der Lizenznehmer ein ZEISS Gerät direkt von ZEISS, gleichgültig ob gegen Vergütung oder kostenlos, so gilt Folgendes:
Der Erwerb des betreffenden ZEISS Geräts und der eingebetteten ZEISS Gerätesoftware durch den Lizenznehmer sowie jegliche zugehörigen Rechte und Pflichten von ZEISS einerseits und dem Kunden (= dem Lizenznehmer) auf der anderen Seite, unter anderem in Bezug auf Lieferung, Leistung, Qualität, Quantität und Preisgestaltung, unterliegen ausschließlich den Bestimmungen des entsprechenden Kaufvertrags zwischen ZEISS und dem Kunden.
2.3 Erwirbt der Lizenznehmer ein ZEISS Gerät nicht von ZEISS, sondern von einer Tochtergesellschaft oder einem anderen Dritten, so gilt Folgendes:
Der Erwerb des ZEISS Geräts und/oder der ZEISS Gerätesoftware durch den Lizenznehmer sowie jegliche zugehörigen Rechte und Pflichten von ZEISS einerseits und dem Kunden (= dem Lizenznehmer) auf der anderen Seite, unter anderem in Bezug auf Lieferung, Leistung, Qualität, Quantität und Preisgestaltung, unterliegen ausschließlich einem gesonderten Kaufvertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem entsprechenden Dritten. Der Lizenznehmer kann gegenüber ZEISS keinerlei Ansprüche in Zusammenhang mit der Überlassung des ZEISS Geräts und/oder der ZEISS Gerätesoftware geltend machen, insbesondere im Hinblick auf jegliche vertraglichen Ansprüche aufgrund von Mängeln, Defekten oder Nichterfüllung. Derartige Ansprüche des Lizenznehmers sind durch den Lizenznehmer gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen, bei dem der Lizenznehmer das betreffende ZEISS Gerät erworben hat. Unbeschadet des Vorgenannten gewährt ZEISS dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte für die ZEISS Gerätesoftware gemäß den Bestimmungen der vorliegenden EULA.
3 Geistiges Eigentum
3.1 Vorbehaltlich der in der vorliegenden EULA ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behält ZEISS sich sämtliche Rechte aus und an der ZEISS Gerätesoftware vor, insbesondere sämtliche Rechte des geistigen Eigentums (gemäß nachstehender Definition). Abgesehen von den hier ausdrücklich dargelegten Rechten werden dem Lizenznehmer keine weiteren Rechte gewährt.
3.2 In der vorliegenden EULA bezeichnet „Rechte des geistigen Eigentums“ alle bereits bestehenden oder künftig entstehenden, eingetragenen und nicht eingetragenen sowie eintragungsfähigen und nicht eintragungsfähigen Rechte des geistigen Eigentums oder andere (Eigentums-)Rechte weltweit, in allen Medien, für alle Versionen und Elemente, in allen Sprachen und für die gesamte Geltungsdauer dieser Rechte, die sich aus dem Gesetz, Gewohnheits-, Vertrags- oder anderem Recht ergibt, einschließlich (a) Rechte an sämtlichen bereits bestehenden oder künftig angemeldeten, erteilten oder erworbenen Erfindungen, Entdeckungen, Gebrauchsmustern, Patenten, neu erteilten und erneut geprüften Patenten oder Patentanmeldungen (unabhängig vom Ort der Anmeldung und Erteilung, einschließlich Verlängerungen, Teilverlängerungen, Ersatz und Teilungen dieser Anmeldungen); (b) Rechte im Zusammenhang mit Urheberwerken, einschließlich Datenbankrechte, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Urheberrechtsanmeldungen und Urheberrechtseintragungen; (c) Rechte an Software und Computerprogrammen, Quellcodes oder Geschäftsmethoden; (d) Rechte an Materialien; (e) Rechte im Zusammenhang mit Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Namen von Internet-Domains, Firmennamen, Logos und Handelsaufmachung sowie die zugehörigen Eintragungsanträge und Eintragungen für diese Rechte; (f) Rechte im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Fachkenntnissen und/oder anderen vertraulichen Informationen; (g) eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte; und (h) Rechte analog den in dieser Definition nannten Rechten sowie sämtliche anderen Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit immateriellen Vermögensgegenständen.
4 Gewährung von Rechten und Beschränkungen
4.1 Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen der vorliegenden EULA durch den Lizenznehmer gewährt ZEISS dem Lizenznehmer das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der in das erworbene ZEISS Gerät eingebetteten ZEISS Gerätesoftware in dem Umfang, wie dies zur sachgemäßen Nutzung des betreffenden ZEISS Geräts gemäß der geltenden Produktbeschreibung erforderlich ist. Der Lizenznehmer darf die ZEISS Gerätesoftware ausschließlich in ihrer durch ZEISS in das ZEISS Gerät eingebetteten Form nutzen.
4.2 Jede anderweitige Nutzung, einschließlich die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung oder die öffentliche Zurverfügungstellung der ZEISS Gerätesoftware, ist strengstens untersagt. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die ZEISS Gerätesoftware (i) auf oder in Kombination mit anderer Hardware abgesehen vom betreffenden ZEISS Gerät, (ii) in Kombination mit jeglicher anderer Software oder (iii) als Stand-alone-Software zu nutzen.
4.3 Falls nicht nach geltendem zwingenden Recht zulässig, darf der Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ZEISS die ZEISS Gerätesoftware und/oder die Begleitdokumentation und die Begleitinformationen nicht modifizieren, übersetzen, dekompilieren oder disassemblieren. Beabsichtigt der Lizenznehmer, die ZEISS Gerätesoftware zu dekompilieren und damit Informationen als Grundlage für die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computerprogramms mit anderen Programmen zu gewinnen, so muss der Lizenznehmer ZEISS schriftlich über diese Absicht informieren. ZEISS stellt die notwendigen Informationen nach eigenem Ermessen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung.
4.4 Der Lizenznehmer darf die Urheberrechts- und/oder Urheberschaftsvermerke, die sich auf ZEISS Gerätesoftware beziehen, weder verändern noch entfernen.
4.5 Das Eigentum aller Rechte an der ZEISS Gerätesoftware verbleibt bei ZEISS. Dies gilt auch für den Fall, dass der Lizenznehmer die ZEISS Gerätesoftware unter Verletzung der vorliegenden EULA modifiziert und/oder mit eigenen Programmen des Lizenznehmers oder mit Programmen von Dritten kombiniert. Falls der Lizenznehmer oder ein vom Lizenznehmer beauftragter Dritter nach anwendbarem zwingenden Recht als Inhaber von Rechten an den Modifizierungen oder Links anzusehen ist, gewährt der Lizenznehmer ZEISS hieran Nutzungsrechte im größtmöglichen Umfang, insbesondere das unbegrenzt exklusive, unbefristete, weltweite, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung, Vermarktung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zurverfügungstellung dieser Modifikationen/Links. Soweit erforderlich, stellt der Lizenznehmer zusätzlich sicher, dass der betreffende Dritte ZEISS diese Rechte ebenfalls gewährt.
5 Gewährleistungsausschluss
5.1 Soweit nicht anderweitig zwischen ZEISS und dem Lizenznehmer vereinbart, wird die ZEISS Gerätesoftware ohne Mängelgewähr („wie besehen“) bereitgestellt und ZEISS lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung im Hinblick auf die ZEISS Gerätesoftware ab, so unter anderem jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. ZEISS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die ZEISS Gerätesoftware den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder dass die ZEISS Gerätesoftware frei von Fehlern ist. ZEISS übernimmt keinerlei Gewährleistung für eine Freiheit von Rechten Dritter.
5.2 Soweit nicht anderweitig zwischen ZEISS und dem Lizenznehmer vereinbart, legt die vorliegende EULA die gesamten Pflichten von ZEISS im Hinblick auf die ZEISS Gerätesoftware dar.
6 Haftungsbeschränkung
6.1 ZEISS haftet für Schäden, (i) soweit eine Haftung von ZEISS gemäß dem anwendbaren Recht, insbesondere dem anwendbaren Produkthaftungsgesetz, nicht beschränkt oder nicht ausgeschlossen werden kann; (ii) die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufseiten von ZEISS, dessen Rechtsvertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern entstehen; und (iii) für Leben, Körper oder Gesundheit durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit aufseiten von ZEISS, dessen Rechtsvertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern.
6.2 Soweit in Absatz 6.1 nicht anderweitig angegeben, ist (a) ZEISS unter keinen Umständen haftbar für Gewinnausfall, Datenverlust oder indirekte, konkrete, mittelbare entstandene Schäden oder Folgeschäden oder andere Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden EULA oder aus der Nutzung der ZEISS Gerätesoftware ergeben, unabhängig davon, ob der betreffende Anspruch auf einen Gewährleistungsbruch, einen Vertragsbruch, eine unerlaubte Handlung oder eine andere Rechtsgrundlage gestützt wird und unabhängig von der Ursache des betreffenden Ausfalls, Verlusts oder Schadens, und (b) die Gesamthaftung von ZEISS für jegliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden EULA auf einen Gesamtbetrag von 1.000 EUR beschränkt.
7 Datenschutz
Weitere Informationen zur etwaigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch ZEISS im Zusammenhang mit der Bereitstellung der ZEISS Gerätesoftware sind der Datenschutzerklärung von ZEISS zu entnehmen.
8 Anwendbares Recht; Ausfuhrkontrolle
8.1 Der Lizenznehmer nutzt die ZEISS Gerätesoftware unter Einhaltung aller für den Lizenznehmer geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
8.2 Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass der Export oder Reimport der ZEISS Gerätesoftware, der Informationen und der Dokumentation den einschlägigen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Die vorliegende EULA und jegliche aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden EULA entstehenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deren Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 sowie alle zugehörigen Vereinbarungen finden keine Anwendung.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden EULA ergebenden Streitigkeiten ist Jena.
9.3 Falls Bestimmungen in der vorliegenden EULA sich ganz oder teilweise als ungültig, nicht durchsetzbar und/oder unwirksam erweisen, bleiben die verbleibenden Bestimmungen in der vorliegenden EULA davon unberührt.
Letzte Überarbeitung: September 2019