Wer darf eine ZfP durchführen?
Die zerstörungsfreie Prüfung unterliegt einer Norm, der DIN EN ISO 9712. Gemäß dieser Norm dürfen nur zertifizierte Personen zerstörungsfreie Prüfverfahren durchführen. Die Zertifizierung folgt strengen Richtlinien, um die Qualität und Sicherheit der Prüfungen zu gewährleisten.
Je nach Erfahrung und Ausbildung können zertifizierte Personen drei Stufen in ihrem jeweiligen Prüfverfahren erreichen. Für jedes Prüfverfahren wird eine eigene Zertifizierung benötigt. Eine nur für die Ultraschallprüfung zertifizierter Person darf beispielsweise keine zerstörungsfreie Röntgenprüfung oder Wirbelstromprüfung durchführen.
Die drei Stufen der Zertifizierung umfassen folgendes:
- Stufe 1: Berechtigung, Prüfverfahren durchzuführen und die Prüfergebnisse zu dokumentieren
- Stufe 2: Berechtigung, Prüfergebnisse zusätzlich zu bewerten (nach Normen und Regelwerken)
- Stufe 3: Die prüfende Person darf die Entscheidung über das passende Prüfverfahren fällen, die Art der Durchführung des Verfahrens vorgeben und trägt zusätzlich die Verantwortung für die Einrichtung, in der geprüft wird
Die Zertifizierung wird von verschiedenen Zertifizierungsstellen wie der Deutschen Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP), der American Society for Non-Destructive Testing (ASNT) und weiteren Stellen erteilt. Diese benötigen wiederum eine Bestätigung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Die Zertifikate müssen alle 5 Jahre erneuert werden, um sicherzustellen, dass die prüfenden Personen über aktuelles Wissen und Know-how in ihren Prüfverfahren verfügen.